Hausordnung

Das Jugend- und Kulturhaus FiASKo ist eine Einrichtung der Stadt Öhringen. Es dient jungen Menschen als Treffpunkt und bietet Raum für geeignete und der Jugendarbeit förderlichen Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen.

Während der Öffnungszeiten ist jeder Besucher herzlich willkommen. Veranstalter und Besucher erkennen mit ihrer Anwesenheit die Hausordnung als für sich verbindlich an.
Öffnungszeiten, Aktivitäten und jeweilige Hausverantwortliche sind an der Anschlagtafel vermerkt.

Die Hausverantwortlichen achten auf die Belange der Besucher und die der Nachbarschaft.
Verbale und handgreifliche Gewalt haben vor und im Haus keinen Platz. Wer Gegenstände beschädigt und Personen Schaden zufügt, verwirkt sein Aufenthaltsrecht und wird gemeldet.
Jeder trägt durch sein Verhalten dazu bei, ob die Arbeit der verantwortlichen Leute gewürdigt oder geschädigt wird.

Funktionsmängel oder Schäden sind bitte sofort den Hausverantwortlichen zu melden.

Die Hausverantwortlichen achten auf die Einhaltung der Hausordnung. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Sie sind befugt, bei Nichteinhaltung des Hauses zu verweisen. Ein längerfristiges Hausverbot wird von der Stadtverwaltung ausgesprochen.

Die Öffnung und Nutzung der Räume wird durch die Hausverantwortlichen geregelt. Für Besucher sind generell nicht zugänglich: Arbeitsbereich Theke, Getränkekammer, Lagerraum, Küche, Putzkammer. Gänge und Fluchtwege sind freizuhalten. Feuerlöscher dürfen nicht zugestellt werden, sondern müssen sofort greifbar sein.

Die Flächen vor und hinter dem Jugendhaus unterliegen ebenfalls der Hausordnung.
Insbesondere sind Straßen, Rasenflächen und Gebüsch von Abfall freizuhalten.

Das FiASKo ist rauchfrei!

Vor dem Hauseingang und unter dem Segeltuch an der Schallschutzwand sind Aschenbecher für die Raucher montiert. Zigarettenkippen und Kaugummis haben auf dem Boden nichts verloren, sondern gehören in die Müllkübel. Die Fähigkeit, eine Toilette wieder sauber zu verlassen, wird vorausgesetzt.

Im Jugend- und Kulturhaus FiASKo werden alkoholfreie und alkoholische Getränke (bis max. 15% Alkoholanteil) ausgeschenkt. Eigene Getränke jeglicher Art mitzubringen ist nicht gestattet.

Die Schließzeiten sind einzuhalten. Mit Schließung durch die Hausverantwortlichen sind Haus und Außenflächen möglichst geräuschlos zu verlassen.

Im übrigen gelten die Jugendschutzbestimmungen, die Nutzungsvereinbarungen und die Beschlüsse der Hauskonferenz.

Öhringen, den 01.01.2015